Ausgabe vom 17. Februar 2018 - Expertenrat

Unfall-/Schadengutachten

KFZ-Sachverständige Leipheim

Haftpflichtfall

sas. Sie waren unverschuldet an einem Unfall beteiligt, und Ihnen ist dadurch ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden? Dieser muss reguliert - also ersetzt - werden durch die Haftpflichtversicherung derjenigen Person, welche den Unfall verursacht hat. Bei der Regulierung in einem solchen Haftpflichtfall können sie frei wählen.

  1. einen unabhängigen Sachverständigen,
  2. einen (Verkehrs-)Rechtsanwalt ihres Vertrauens und
  3. die Reparaturwerkstatt.

In diesen Fällen stehen wir Ihnen gerne als freier unabhängiger Sachverständiger beratend und vermittelnd zur Seite. Nach § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) steht Ihnen der Anspruch auf Schadensersatz zu, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Sie brauchen auch nicht auf gegnerischen Versicherungsangebote einzugehen, selbst wenn diese mit Mietwagen und Fahrzeug-Hol- und -Bringservice sehr verlockend klingen. Meist steht eine Reparaturwerkstatt dahinter, die unter Zeitdruck Ihr Auto kostengünstig instand setzen muss. Die bei der normalen Regulierung anfallenden Kosten werden durch die gegnerische Versicherung übernommen. Diese umfassen:

  • Gutachterkosten mit der Ermittlung von Wertminderungen, Wiederbeschaffungs- und Restwerten, sowie mit Festlegung der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer,
  • Gebühren für den Rechtsanwalt und
  • Mietwagenkosten, gegebenenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung.

Kaskoschaden

Sollte es sich bei Ihrem Schaden um einen Teil-/ Vollkaskoschaden handeln, stehen wir Ihnen ebenfalls beratend zur Seite. Da in einer solchen Situation das Weisungsrecht auf Seite der Versicherung liegt, entscheidet diese über die Wahl des Gutachters. Bei etwaigen Unstimmigkeiten im Ergebnis können wir dieses jedoch jederzeit für Sie in Höhe und Umfang prüfen.

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