Handlungsunfähig - was tun?
Gerlinde Hofmüller, inno24GmbH
hs. Spätestens wenn der Lebenspartner durch Unfall oder Krankheit plötzlich ausfällt, merkt man, was man an ihm oder ihr hat. Das zeigt sich auch an alltäglichen Dingen, etwa an der Frage, wie eigentlich der Herd oder die Waschmaschine funktionieren. Doch schnell geht es um gravierendere Themen: Wie
lauten die Passwörter? Welche Versicherungen gibt es, und wo sind die Unterlagen? Welche Entscheidungen darf man treffen, damit sie auch juristisch haltbar sind? So können sich selbst Ehepartner nicht einfach gegenseitig vertreten. Dafür braucht es eine Vorsorgevollmacht. Fehlt diese, bestimmt das Gericht einen Betreuer, der künftig die Entscheidungen für den Partner trifft. Deswegen ist für jeden Privathaushalt eine Notfallmappe sinnvoll. Sie regelt, wie es weitergeht, wenn einer der Lebenspartner handlungsunfähig ist. Zu diesem Zweck enthält sie etliche Unterlagen wie Handlungsvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung. Wenden Sie sich also an die inno24 GmbH, wenn Sie durch eine Notfallmappe regeln wollen, wer im Ernstfall für Sie entscheidet.
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Sylwia Neustifter, Weiterbildungsberatung bei der Agentur für Arbeit
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