Einspeisevergütung bei Photovoltaik
Markus Reuder Regenerative Energiesysteme
hs. Die Aufregung in der Photovoltaikbranche war groß und hatte einen prägnanten Namen: 52-Gigawatt-Deckel. Er betraf die Einspeisevergütung, welche die Eigentümer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für den Strom erhalten, den sie ins öffentliche Netz abgeben. Diese staatlich garantierte Vergütung sollte für neue Anlagen nicht mehr gewährt werden, sobald die Leistung aller bisher installierten Anlagen zusammen 52 Gigawatt übersteigt. Mitte 2020 wäre es soweit gewesen, doch gerade noch rechtzeitig kam die rettende Nachricht: Der Gesetzgeber hat den Deckel aufgehoben
Auch Inhaber neuer PV-Anlagen kommen also in den Genuss der Einspeisevergütung. Sie wird als fester Betrag pro eingespeister Kilowattstunde garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage.
Je früher, desto höher
Dabei fällt die Einspeisevergütung umso niedriger aus, je größer die Anlage ist und je später sie in Betrieb genommen wurde.
Wer beispielsweise im März 2021 eine Dach-Anlage mit einer Leistung von 10 Kilowattpeak (kWp) in Betrieb nimmt, erhält bis März 2041 7,92 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Installiert er die Anlage erst im April, so liegt die Vergütung in den kommenden 20 Jahren bei 7,81 Cent je kWh.
Hat die PV-Anlage eine Kapazität von beispielsweise 10 bis 40 kWp, dann beträgt die Einspeisevergütung 7,70 Cent bei Inbetriebnahme im März 2021 und 7,59 Cent bei Inbetriebnahme im April 2021. Wie stark die Vergütungssätze für neue Anlagen in Zukunft sinken, hängt vom sogenannten Zubau ab, also davon, wie viele
Anlagen installiert werden.
Wer ebenfalls Photovoltaik auf seinem Dach haben möchte, den berät Markus Reuder gerne. Der Diplom-Ingenieur (FH) für Elektrotechnik betreibt ein Ingenieurbüro für die Planung, Projektierung und Ausführungsüberwachung von Audio-, Licht- und elektrotechnischen Anlagen. Einen Schwerpunkt legt er auf regenerative Energiesysteme wie die immer beliebter werdenden Photovoltaik-Anlagen.

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