Ausgabe vom 19. September 2020 - Bauen & Wohnen

Bei Neubauten bleibt immer genug Platz für Photovoltaik

WBZU Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien Ulm - kostenfreie Schulungen zu Photovoltaik und Speicher

hs. Was ist der Unterschied zwischen Direktverbrauchsquote, Eigenverbrauchsquote und Autarkiequote?

Das und vieles mehr weiß jeder, der am 7. Juli 2020 beim WBZU Weiterbildungszentrum in Ulm war. Denn dort gab Dipl. Ing. (FH) Peter Pioch eine kostenfreie, rund zweieinhalbstündige Schulung zu allem, was Bauherren oder Bauherrinnen zum Thema Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) interessieren dürfte.

Viel selbst verbrauchen
Besonders eine Frage ist wichtig für jeden, der ein Haus neu baut und dafür eine PV-Anlage in Betracht zieht: Wie viel des von der Anlage erzeugten Stromes kann er selbst verbrauchen?

Seit Jahren ist nämlich der Preis für den Strom, den man vom Versorger bezieht, stark gestiegen. Er liegt mittlerweile deutlich über der massiv gesunkenen Vergütung, die ein PV-Anlagenbetreiber erhält für den Strom, welchen er in das öffentliche Netz einspeist. Also ist der Bauherr daran interessiert, den auf dem Dach erzeugten Strom so weit wie möglich "im Haus zu behalten".
Die Sonne scheint zwar nicht immer genau dann, wenn man Strom benötigt. Doch ein Speicher kann hier innerhalb eines Tages für Ausgleich sorgen. Das zeigt sich auch an den oben genannten Quoten:

Verbrauchs- und Autarkiequoten
Die Direktverbrauchsquote gibt an, welcher Anteil des von der PV-Anlage erzeugten Stroms selbst verbraucht wurde. Erzeugt die PV-Anlage beispielsweise 20 kWh und hat davon der Bauherr 10 kWh selbst verbraucht, beträgt die Direktverbrauchsquote 10 kWh dividiert durch 20 kWh, also 50 %.

Die Eigenverbrauchsquote hingegen misst, wie viel des erzeugten Stromes selbst verbraucht wurde oder in den Stromspeicher wanderte. Werden von den 20 kWh erzeugten Stroms 10 kWh sofort verbraucht und 8 kWh im Batteriespeicher gelagert, beträgt der Eigenverbrauch 18 kWh. Daraus ergibt sich eine Eigenverbrauchsquote von 18 kWh dividiert durch 20 kWh, das entspricht 90 %.

Die Autarkiequote ermittelt den Anteil des erzeugten PV-Stromes an dem Gesamtverbrauch, zu dem auch der Strom gehört, welcher aus dem öffentlichen Netz bezogen wurde. Hat eine PV-Anlage beispielsweise 10 kWh erzeugt und beträgt der gesamte Stromverbrauch 20 kWh, so liegt die Autarkiequote bei 10 kWh dividiert durch 20 kWh, sprich: 50 %.

Pflicht zu erneuerbaren Energien
Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) müssen Neubauten ihren Wärme- und Kälteenergiebedarf zu bestimmten Mindestanteilen aus erneuerbaren Energien decken. Dafür stellt das Gesetz einige Maßnahmen zur Auswahl. Die meisten von ihnen decken den Heizwärmebedarf oder senken diesen durch besonders gute Dämmung. Doch die neuen, ohnehin sehr gut isolierten Häuser benötigen in der Regel wenig Heizungswärme. Deswegen sind zwei ebenfalls nach EEWärmeG anerkannte Maßnahmen oft lohnender: Solar- oder PV-Anlagen. Beide nutzen die Sonnenenergie. Die Solaranlage erzeugt damit warmes Wasser und die PV-Anlage Strom. Und warm geduscht sowie ferngesehen wird eigentlich immer.

Unabhängig davon, wie ein Bauherr die Vorgaben des EEWärmeG erfüllt: Eine zusätzliche PV-Anlage lohnt sich. Und sie findet - das rechnete Peter Pioch ebenfalls vor - in der Regel auch dann noch ein Plätzchen auf dem Dach, wenn dort bereits eine thermische Solaranlage liegt.

Ihre PV-Schulung
Möchten Sie sich gerne für eine kostenlose PV-Schulung anmelden unter info@wbzu.de? Auf www.wbzu.de sehen Sie unter Termine, für welche Schulungen noch Plätze frei sind.

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