Ausgabe vom 19. September 2020 - Bauen & Wohnen

7 Tipps für den privaten Immobilienverkauf

Mario Krisch, Wüstenrot Immobilien

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, machen Sie das gewöhnlich zum ersten Mal in ihrem Leben. Dabei können Sie die typischen Anfängerfehler vermeiden, indem Sie 7 Tipps beachten:

  1. Ein überlegter Start: Informieren Sie sich vorher genau, was Sie für den Verkauf an Unterlagen benötigen, welche Erledigungen Sie machen müssen... Legen Sie Ihre Ziele fest, halten Sie die nötigen Unterlagen bereit und sondieren Sie den Markt.
  2. Ehrlichkeit: Beschreiben Sie Ihr Objekt wahrheitsgemäß. Nennen Sie neben den Vorteilen auch die Mängel und anderen Nachteile. Wenn Sie diese verschweigen, können Sie auf Schadensersatz verklagt werden. Ehrlichkeit währt also am längsten und schützt Sie vor langwierigen Gerichtsprozessen und hohen Folgekosten.
  3. Realistischer Verkaufspreis: Lassen Sie die Immobilie durch einen Sachverständigen objektiv bewerten. Wenn Sie sein Honorar niedrig halten wollen, können Sie ihn auch nur um Rat fragen, ob der von Ihnen selbst ermittelte Preis realistisch ist.
  4. Aussagekräftiges Exposé: Zeigen Sie die Immobilie sowohl auf dem Papier als auch im Internet von der besten Seite. Zur Immobilien-Beschreibung - zum „Exposé“ - gehören zahlreiche, gut belichtete und scharfe Innen- und Außenaufnahmen sowie ansprechende Texte, die alles Wichtige kurz und präzise auf den Punkt bringen.
  5. Gute Vorbereitung: Sie sollten auf jede Frage der Kaufinteressenten eine Antwort haben und alles vorweisen können, was der Käufer benötigt: vom Energieausweis bis zum Bauplan. Das gilt übrigens auch für den Kaufvertrag: Er muss alle getroffenen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer widerspiegeln.
  6. Verhandlungsbereitschaft: Planen Sie etwas Verhandlungsspielraum mit ein, bevor Ihnen der potentielle Käufer abspringt. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie einen Makler als Vermittler hinzuziehen.
  7. Vorsicht: Mag der Käufer noch so nett sein, prüfen Sie unbedingt vor dem Abschluss der Verhandlungen seine Bonität, das heißt: seine Zahlungsfähigkeit. Die Schlüssel des Objektes sollten Sie erst aushändigen, sobald der komplette Kaufpreis bezahlt wurde. Wünschen beide Vertragspartner eine andere Vorgehensweise, muss dies notariell festgehalten werden.

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