Ausgabe vom 28. April 2018 - Expertenrat

Nach Abänderungsantrag 1.000 € mehr Rente

Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer

sis. Wenn man verheiratet ist, teilt man Tisch und Bett. Wenn man sich scheiden lässt, teilt man auch einiges, nämlich das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen. Dazu gehören die erworbenen Ansprüche an betriebliche oder berufsständische Versorgungswerke. Diese bilden die Rentenversicherung für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte.

Eine Mandantin von mir  war geschieden worden von einem Arzt. Das Familiengericht hatte ermittelt, dass die Altersversorgungsansprüche des Ehemannes 1.200 €
betragen. Davon stand der Ehefrau die Hälfte zu, also monatlich 600 €.

Nun können sich im Laufe der Jahre die Verhältnisse so entwickeln, dass eine neue Berechnung einen wesentlich anderen Ausgleichsbetrag ergäbe. Jeder der ehemaligen Ehepartner hat deshalb das Recht, durch einen Abänderungsantrag eine neue Ermittlung zu verlangen. Doch davor empfiehlt es sich, von einem Rentenberater abschätzen zu lassen, was denn dabei „rauskommen“ könnte.

Der Abänderungsantrag für meine Mandantin ergab, dass ihr künftig 1.600 € monatlich zustehen. Sie hat seitdem 1.000 € Rente mehr als vorher.

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