Ausgabe vom 24. November 2018 - Expertenrat

Hoffnung für Betroffene des Diesel-Skandals

Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Rechenberger, ADVORANGE

jr. Viele vom Diesel-Skandal (auch VW-Abgas-Skandal genannt) Betroffene haben bisher davor zurückgeschreckt, ihre möglichen Rechtsansprüche gegenüber dem VW-Konzern geltend zu machen. Zu groß waren für viele die Bedenken, gegen einen solchen „Riesen“ überhaupt etwas ausrichten zu können. Zu groß war die Furcht vor dem Kostenrisiko – insbesondere bei Betroffenen, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Das könnte sich nun rasch ändern.

Am 01.11.2018 ist das neue Gesetz zur Einführung der zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MuKlaG) in Kraft getreten, welches betroffenen Verbrauchern die Möglichkeit gibt, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen.
Konkret hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) mit dem ADAC als Kooperationspartner mit dem Tag des Inkrafttretens am 01.11.2018 eine Klage gegen VW beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht.

Klagegegenstand sind Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum 1,2-, 1,6 und 2,0-Liter), in denen eine illegale Abschaltvorrichtung verwendet wurde. Diese Klage wird nun Mitte/Ende November öffentlich bekannt gemacht, und das Bundesamt für Justiz (BfJ) richtet ein sogenanntes Klageregister ein, in das sich Betroffene (online) eintragen und ihre Ansprüche anmelden können.

Mit Eingang dieser Online-Anmeldung ist dann auch die Verjährung der Ansprüche der jeweils Betroffenen gehemmt.

Die Beteiligung am Musterfeststellungsverfahren ist für Verbraucher im Prinzip kostenlos und auch ohne Anwaltszwang möglich. Wir beobachten aber in unserer täglichen Praxis, dass sich für die Betroffenen dennoch viele rechtliche und auch rein praktische Fragen auftun:
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich mich der Klage anschließen möchte? Wie werde ich über die weiteren Schritte informiert?  Was soll das Gericht eigentlich konkret feststellen? Warum klagt der vzbv nicht auch gegen Porsche, Daimler und andere? Was ist mit Käufern, die betroffen sind, sich aber dieser Klage nicht anschließen? Wie finde ich heraus, ob mein Fall zur Klage passt? Wie geht es nach einem Urteil weiter?
Für diese und weitere Fragen rund um das Thema Diesel-Skandal steht das Team der Kanzlei ADVORANGE gerne zur Verfügung.

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