Ferien für die Säge?
Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer
hs. Noch bis 28. Februar darf man im Garten Bäume fällen sowie Hecken, Büsche und sonstige Gehölzer stark rückschneiden oder ganz entfernen. Ab dem 1. März bis 30. September sind solche Aktionen verboten, und zwar durch das Bundesnaturschutzgesetz. Es will vor allem verhindern, dass die in Bäumen und Gehölzen nistenden Vögel ihren Wohnsitz verlieren.
Muss dann die Säge bis zum 1. Oktober schweigen? Nein, erklärt Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer: Denn das ganze Jahr über sind Form- beziehungsweise Pflegeschnitte erlaubt. Dabei werden nur neue Triebe zurückgeschnitten. Besonders gut dafür eignet sich das zeitige Frühjahr, bevor also die Pflanzen anfangen, richtig zu wachsen und zu blühen. Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer schneidet gerne Ihre Hecken und Sträucher nach den gesetzlichen Vorgaben. Und er übernimmt ebenfalls eine Tätigkeit, die auch das ganze Jahr über erlaubt ist: das abgeschnittene Grüngut einzusammeln und zu entsorgen.

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