Mediation im Bauwesen
Martin Wies, Wies Sachverständigenbüro
mw. Meinungsverschiedenheiten im Bau- und Immobilienwesen treten häufig im Bereich der optischen Beurteilung von Oberflächen in Form von Struktur und Farbe und bei Fragen zur Abrechnung und der Gebrauchstauglichkeit von Leistungen auf. Die Ursache hierfür ist die unterschiedliche Auffassung in Bezug auf optische Unregelmäßigkeiten, Mängel oder andere Abweichungen vom vereinbarten Bausoll zwischen Auftraggeber, Handwerker und ggf. Planer/Architekt. Dabei müssen unter anderem oft folgende Fragen geklärt werden:
- Ist die Struktur- bzw. Ebenheit der Oberfläche zu akzeptieren oder mangelhaft?
- Liegt die Farbigkeit bzw. Farbtonveränderung unter Lichteinwirkung innerhalb der Toleranz oder nicht?
- Sind die Tapetenstöße gut oder zu beanstanden?
- Welche Kosten entstehen durch ggf. erforderliche Nacharbeiten?
- Ist die ausgeführte Leistung für die geplante Verwendung geeignet oder nicht?
- Ist die Höhe der Rechnung angemessen und entspricht diese den Grundlagen des Angebots?
Schnell zeigen sich bei solchen Fragen stark unterschiedliche Standpunkte und Ansichten der beteiligten Parteien und es kommt zu einem Konflikt. Eine Gerichtsverhandlung bringt zwar am Ende ein Ergebnis, aber selten zufriedene Parteien, wenn ein Richter auf Basis eines mehr oder weniger guten Sachverständigengutachtens eine Entscheidung trifft.
Mediation
Hier kommen die Vorteile eines moderierten Gesprächs bzw. einer Mediation oder einer Schlichtung in Verbindung mit hohem Sachverstand eines erfahrenen Sachverständigen zum Tragen. Auf Basis sachverständiger Erkenntnisse bei einem Ortstermin, ggf. basierend auf Untersuchungsergebnisse akkreditierter Labore, kann hierbei eine faire und für alle Beteiligten möglichst vorteilhafte Lösung gemeinsam erarbeitet und dabei noch Kosten gespart werden. Dabei werden auch die Beziehung zwischen Planer, Bauherr und Handwerker beleuchtet und mögliche Probleme angesprochen und gelöst, um so eine weitere Zusammenarbeit zu ermöglichen bzw. sogar zu festigen.
Während des Termins können die Grenzen zwischen einem moderierten Parteiengespräch über eine Mediation bis zu einer Schlichtung - je nach Erfordernis, Absprache und gegenseitigem Einverständnis - verschoben werden, um mit möglichst geringem Kostenaufwand das bestmögliche Ergebnis für alle Parteien zu erreichen.

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