Lukrative Einmalzahlungen
Tipps vom Rentenberater Siegfried Sommer
Will man vorzeitig in den Ruhestand gehen, dann muss man bestimmte Beitragsjahre, also Wartezeiten, erreicht haben. Anderenfalls wird die Rente um Abschläge gekürzt. Nach § 187 a SGB VI lässt sich dies jedoch vermeiden: durch Einmalzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Und das kann sich lohnen. Gibt man nämlich denselben Betrag in eine private Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz, so erhält man bei einem der besten Versicherer eine um etwa 20 Prozent niedrigere Leistung.
Wer privat krankenversichert ist, bekommt noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent für die Krankenversicherung. Gut verdienende Arbeitnehmer können die Beiträge teilweise als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Tipp: Wer sich später anders entscheidet und über den frühestmöglichen Rentenbeginn weiterarbeitet, hat nichts zu befürchten. Die gesetzliche Rentenversicherung behält die Einmalzahlung, und die Rente steigt.