Beratung für den Wiedereinstieg
Jutta Werner-Mayer von der Agentur für Arbeit Ulm
Wer kann sich an Jutta Werner-Mayer wenden?
Arbeitssuchende, die
- wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis zurückkehren wollen
- und keinen Anspruch haben auf Arbeitslosengeld I oder auf das im Volksmund als Hartz IV bezeichnete Arbeitslosengeld II.
Erhält jemand hingegen von Arbeitsagentur oder Jobcenter Geld für den Lebensunterhalt, so ist er dort registriert. Er wird dann ohnehin von seinem zuständigen Berater bei der Arbeitssuche unterstützt. Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben beispielsweise:
- Hausfrauen oder Hausmänner, die schon „seit Ewigkeiten“ keiner sozial
versicherungspflichtigen Tätigkeit mehr nachgehen. - Ehemalige Selbständige, die nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben.
Diese Gruppen sind also die idealen Anwärter für eine Wiedereinstiegsberatung
Wie ist der erste Schritt?
Wer Interesse hat, vereinbart einen unverbindlichen und vertraulichen Beratungstermin mit Jutta Werner-Mayer. Erreichbar ist sie unter Ulm.Wiedereinstieg@ arbeitsagentur.de oder 0731 160-154.
Wie geht es weiter?
Gemeinsam analysieren und besprechen Beraterin und Kunde seine bisherige Entwicklung, seine Fähigkeiten und Wünsche sowie die Möglichkeiten am Arbeitsmarkt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, welche Qualifizierungsmaßnahmen die Arbeitsmarktchancen verbessern könnten.
Gibt es Unterstützung?
Für den Lebensunterhalt nicht, aber eventuell für Schulungskosten. Dafür wird zunächst geprüft, ob Weiterbildungen im bisherigen Beruf sinnvoll sind, etwa Officekurse für Bürokräfte. An
zweiter Stelle kommen Umschulungen in Betracht.
Wie sind die Erfolge?
Was macht ein trockener Schwamm, wenn man etwas Wasser darauf träufelt?
Er saugt es auf. So ähnlich macht es unser derzeit eher ausgetrockneter Arbeitsmarkt mit Wiedereinstiegswilligen, die sich von Jutta Werner-Mayer haben beraten lassen.
