Entschulden statt Verschulden
Rechtsanwalt Michael Winterhoff
mw. In der F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.01.2020 hat ein Frankfurter Großgastronom erklärt, dass sein Unternehmen nur überlebt habe, weil er privat eine hohe sechsstellige Summe in sein Unternehmen eingebracht habe und zusätzlich auf 6 Monate Gehalt verzichtet habe.
Das ist die Situation, in der sich viele Unternehmen befinden, nicht nur Gastronomen und Einzelhändler, sondern ganze Industriezweige quer durch alle Branchen. Viele haben noch im Sommer hohe Kredite bei der KFW oder ihrer Hausbank aufgenommen, in der Hoffnung, dass bald wieder Normalität eintritt.
Steuerberater haben dieser Tage das Problem, dass viele ihrer Mandanten durch die hohen Kreditaufnahmen bilanziell überschuldet sind. Die Fortführungsprognose ist angesichts der Unsicherheiten gefährdet. Die Unternehmen sind nur deshalb nicht insolvenzantragsverpflichtet, weil der Gesetzgeber die Antragsverpflichtung aktuell so aufgeweicht hat (bis 30.04.2021), dass quasi niemand mehr Insolvenzantrag stellen muss. Und doch tun es so einige, sogar sehr namhafte Unternehmen.
Den Schutzschirm aufspannen
In das sogenannte Schutzschirmverfahren haben sich aktuell beispielsweise der bekannte Flughafen Friedrichshafen am Bodensee begeben, vorher schon Karstadt-Kaufhof, Consors, Löwe, Hallhuber oder Esprit. Schutzschirmverfahren eignen sich auch für normale mittelständische Unternehmen.
Aber auch normale Eigenverwaltungsverfahren sind klassische Restrukturierungsverfahren, nur um einiges billiger.
Die Erkenntnis: Immer neue Schulden aufzubauen und immer mehr die private Existenz in den Fortbestand eines immer stärker wackelnden Geschäftsmodells zu stecken, und am Ende möglicherweise alles zu verlieren, ist nicht die beste Lösung. Es ist bildlich gesprochen besser, den (Schutz)Schirm aufzuspannen und sich dem Unwetter entgegen zu stellen.
Den guten Kern erhalten
Es geht darum, den guten Kern zu erhalten und die Krise zu nutzen, um gestärkt aus ihr wieder hervorzugehen. Die Investition der Unternehmerin oder des Unternehmers in ihr/sein Unternehmen lohnt sich nur, wenn sie/er weiß, dass sie/er damit das Unternehmen rettet. Und das kann nach der Restrukturierung, nach Abspaltung der verlustbringenden Bereiche, die berühmte zweite Chance sein, in die man gerne Geld investiert.
Wege zur Entschuldung
Entschulden statt verschulden, heißt daher unser dringender Rat. Hier gibt es viele verschiedene Wege. Der Neueste geht über das seit dem 1.1.2021 geltende außergerichtliche Sanierungsverfahren, das sog. STARUG, das allerdings nicht für jedes Unternehmen oder jeden Unternehmer geeignet ist. Hier den richtigen Weg zu finden, darüber berät das Restrukturierungsteam von WINTERHOFF.
3.000 € Zuschuss für Beratung
Ein Tipp: Bund und Land übernehmen bei Unternehmen in Schwierigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen die Beratungskosten bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie und klären für Sie und mit Ihnen, ob Sie antragsberechtigt sind.

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