COVID-19 / Schutz vor Impfschäden
Dieter Bonaita, Dieter Bonaita & Kollegen
hs. Die einen fiebern ihr entgegen wie dem Messias, die anderen scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser: An der Impfung gegen Covid 19 scheiden sich die Geister.
Wer diesen Schritt gehen will, der kann vorher eine Versicherung gegen Impfschäden abschließen. Einen guten finanziellen Schutz gibt es bereits ab monatlich 12,95 €, erklärt Dieter Bonaita von der ERGO-Bezirksdirektion Bonaita & Kollegen in Ulm.
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Impfreaktionen und Impfschäden:
Impfreaktionen treten beispielsweise als Rötungen, Kopfschmerzen oder Abgeschlagenheit auf. Solche Nebenwirkungen gehen in der Regel auch wieder vorüber. Sie gelten als normales Lebensrisiko und begründen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Impfschäden hingegen stellen schwere Komplikationen oder bleibende Schäden dar. Sie können erst einige Jahre später auftreten. Bei Impfschäden haftet grundsätzlich der Staat, wenn er die Impfung vorschreibt oder sie empfiehlt, wie bei Grippe oder Covid 19. Doch seine Entschädigungen gelten als mager und ersetzen demnach keine private Vorsorge.
Dieter Bonaita und sein Team beraten Sie gerne zu einer guten Absicherung für Impfschäden. Die Versicherungsexperten prüfen auch kostenfrei Ihre bestehenden Verträge. Vielleicht haben Sie ja schon einen Versicherungsschutz bei Covid 19. Schon das wäre angeblich für einen echten Schwaben ein zwingender Grund, sich impfen zu lassen.

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