Architektenversorgung
Tipps Rentenberater Siegfried Sommer
hs. "Alles zu seiner Zeit" - das gilt auch für die Altersversorgung der selbständigen Architekten und Architektinnen Baden-Württembergs. Sie sind Pflichtmitglied im VwdA, dem Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg, und zahlen grundsätzlich einen Beitrag von 18 % des Einkommens ihrer beruflichen Tätigkeit.
Doch dabei geht das Versorgungswerk davon aus, dass jedes Mitglied ein Berufseinkommen in Höhe einer verbandseigenen "Beitragsbemessungsgrenze" erzielt. Diese beträgt in 2021 85.200 € pro Jahr beziehungsweise 7.100 € pro Monat. Jeder selbständige Architekt wird also aufgefordert, monatlich einen Beitrag von 1.278 € zu leisten, nämlich 18 % von 7.100 €. Wenn sein Berufseinkommen darunterliegt, kann er einen entsprechend niedrigeren Beitrag beantragen.
Nur, sollte er das auch tun? Oder sollte er - sofern genug Geld vorhanden ist - einen möglichst hohen Beitrag zahlen? Dabei wäre sogar über den Höchstpflichtbeitrag von 1.278 € hinaus ein freiwilliger Zusatzbeitrag in derselben Höhe möglich, so dass insgesamt 2.556 € einbezahlt würden.
Die Antwort: Wer als Architekt freiwillig Geld in die Altersversorgung investieren möchte, bevorzugt sinnvollerweise bis zum 60. Lebensjahr das Versorgungswerk und danach die gesetzliche Rentenversicherung. Bei letzterer erhöht sich nämlich die monatliche Rente um ca. 5,18 % des monatlichen Beitrages, der ein Jahr lang entrichtet wird. Wer in 2021 beispielsweise 1.278 € pro Monat einzahlt, steigert dadurch seine gesetzliche Monatsrente um 66,17 € (5,18 %
von 1.278 €). Dabei spielt sein Alter keine Rolle.
Hingegen ist das Alter des Einzahlenden beim Versorgungswerk sehr wichtig: Je früher der Architekt Beiträge entrichtet, umso stärker steigt dadurch seine spätere Monatsrente. Bei einem 30-Jährigen beispielsweise beträgt der sogenannte Verrechnungssatz 11 %: Werden in 2021 monatlich 1.278 €
einbezahlt, erhöht sich die Monatsrente um 11 % von 1.278 €, das sind 140,58 €. Der Architekt erhält dann mehr als doppelt so viel wie bei der gesetzlichen Rente.
Doch der Verrechnungssatz sinkt mit zunehmendem Alter. Bei einem 61-jährigen Architekten beträgt er lediglich 5 %. Der Monatsbeitrag von 1.278 € in 2021 steigerte nun die künftige Monatsrente nur noch um 5 % von 1.278 €, also um 63,80 €. Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für diesen Beitrag ja eine Monatsrente von 66,17 € und wäre damit erstmals günstiger.
Auch wenn Ihr unabhängiger Rentenberater noch weitere Aspekte prüfen muss, bleibt es bei der Faustregel: In jungen Jahren möglichst viel beim VwdA einzahlen.

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