Bad barrierereduziert: bis 5.000 € Zuschuss
Scheible Bad & Heizung empfiehlt, Förderung bald zu beantragen
hs. Manchmal lohnt es sich, schnell zu sein. Das gilt vor allem bei Zuschüssen: Die KfW-Bank fördert Mieter oder Wohnungseigentümer, welche Barrieren im Bad beseitigen lassen, mit bis zu 5.000 €. Doch diesen Zuschuss nach dem Förderprogramm 455 gibt es nur solange, wie die dafür eingeplanten Gelder ausreichen. Vergangenes Jahr waren die Mittel bereits Ende August erschöpft. Danach konnte man keine Anträge mehr stellen.
Zum 1. Januar 2020 wurde der Fördertopf neu gefüllt, und Anträge sind wieder möglich. Bezuschusst werden im „Förderbaustein 5 Sanitär“ des KfW-Programms 455:
- die Änderung der Raumaufteilung des Bades,
- das Schaffen bodengleicher Duschplätze
- und die Modernisierung von WC, Waschbecken und Badewannen.
Spätestens 36 Monate, nachdem der Zuschuss zugesagt wurde, muss das Vorhaben programmgemäß abgeschlossen sein.
Scheible Bad & Heizung berät Sie dabei und bietet Ihnen alle erforderlichen Arbeiten aus einer Hand. Nach Bauabschluss bestätigt der Fachbetrieb im sogenannten Verwendungsnachweis, dass alle KfW-Anforderungen eingehalten wurden.
Doch zunächst hilft Ihnen Scheible Bad & Heizung gerne, die Zuschüsse zu beantragen, solange es sie noch gibt.
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