Ausgabe vom 23. November 2019 - Expertenrat

Regeln und Gespräche

Gabriele Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht

gs. „Redet Ihr noch miteinander, oder habt Ihr schon geerbt“? Abgesehen davon, dass der Erbfall immer ein Trauerfall ist, den es zu verarbeiten gilt, führt er womöglich zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Gibt es ein Testament, das Überraschungen enthält, oder ist gerade kein Testament vorhanden, so dass die gesetzliche Erbfolge maßgebend ist - für die Betroffenen entsteht eine emotionale Stresssituation, der sie oft nicht gewachsen sind. Plötzlich werden Ereignisse relevant, die man schon abgeschlossen glaubte, und eine Art Verteilungskampf entsteht. Hinzu kommen bürokratische Anforderungen, die man nicht kennt, und so manche Erbengemeinschaft ist dem hilflos ausgeliefert. Erbschein, Nachlassgericht, die Auflösung beziehungsweise Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, gegebenenfalls anfallende Erbschaftssteuer und dergleichen mehr führen zur Verunsicherung. Zwar sind die Informationsquellen heute so zahlreich wie nie zuvor, aber wer blickt durch diese Informationsflut noch durch? Was ist richtig oder falsch, was geht und was nicht? Auf dem Weg zur einvernehmlichen Auflösung der Erbengemeinschaft sind die Kombinationen fachlicher Beratung unter Zuhilfenahme der Mediationsmethoden sehr geeignet. Einen erbrechtlichen Streit vor Gericht auszufechten, sollte unbedingt vermieden werden, kostet dieser doch Zeit, Geld und viel Energie, die anders eingesetzt werden könnte. Den Ausgang eines solchen Verfahrens hat man im Gegensatz zur einvernehmlich erarbeiteten Regelung mit fachlicher Hilfe nur bedingt in der Hand. Sich hier in Ruhe zu informieren, lohnt sich!


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