Ausgabe vom 23. November 2019 - Expertenrat

Forderungsmanagement durch eine Rechtsanwaltskanzlei

ADVORANGE – Rechtsanwalt Daniel Voigt und Rechtsanwaltsfachangestellte Angela Engelhart

Zwangsvollstreckung ist Detektivarbeit und erfordert Fingerspitzengefühl.

dv/ae. Ausstehende Zahlungen, säumige Kunden oder Auftraggeber. Insbesondere zum Jahresende mit Blick auf eine drohende Verjährung berechtigter und offener Rechnungen rückt das Thema Forderungsmanagement und Inkasso wieder in den Fokus.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bildet ein modernes Inkassobüro ab. Eine im Forderungsmanagement tätige Anwaltskanzlei ist mit dem Forderungseinzug bestens vertraut und der ideale Ansprechpartner. Ausstehende Zahlungen werden von unserer Kanzlei zunächst im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens durch den Ausspruch einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Sollte eine Zahlung daraufhin nicht erfolgen, wird die Forderung unmittelbar gerichtlich (Mahnverfahren bzw. Klageverfahren) geltend gemacht.

Vollstreckungstitel
Das Gericht stellt in einem sogenannten Erkenntnisverfahren alle entscheidungserheblichen Tatsachen fest und fällt ein Urteil. Sobald diese Entscheidung vorliegt, ein sogenannter „Vollstreckungstitel“, kann daraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Schuldner nicht bezahlt. Damit beginnt die anspruchsvolle und aufwendige Arbeit der zwangsweisen Beitreibung der Forderung.
Zu unterscheiden gilt es zwei Arten von Schuldnern, den einen, der nicht zahlen will, und den anderen, der nicht zahlen kann.

Schuldner kann nicht zahlen
Um mit letzterem zu beginnen, ist zu sagen, dass es keinen Sinn macht, hier mit erheblichen Kosten verbundene Maßnahmen auszubringen. Vielmehr ist ein sanftes Vorgehen im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit dem Schuldner oftmals die sinnvollere und effizientere Variante. Was bringen Lohn-, Konto- und sonstige Pfändungen, wenn kein pfandfreier Betrag zur Verfügung steht? Im Rahmen einer „freiwilligen Abtretung“ ist hier mehr zu erreichen. Hierzu bedarf es allerdings schon eines gewissen Gespürs und Verständnisses für den Schuldner, der dann vielleicht auf die eine oder andere Schachtel Zigaretten verzichtet und dafür seine Schulden bezahlt. Um hier außerhalb der Vollstreckung etwas zu erreichen, ist es sinnvoll, sich mehr oder weniger mit dem Schuldner zu verbünden.

Schuldner will nicht zahlen
Anders verhält sich dies bei einem Zahlungspflichtigen, der nicht zahlen will. Hier muss schnell und gezielt vorgegangen werden. Als äußerst effektiv stellt sich immer noch die Kontenpfändung dar. Damit ist der Schuldner zunächst einmal „lahmgelegt“. Diese Kontenpfändung in Verbindung mit einer Lohnpfändung, gleichzeitig auch der Pfändung von Steuererstattungsansprüchen, bringt Unruhe in das Leben des Schuldners.

Sollten auch diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, ergibt oftmals ein Blick auf die sozialen Medien, in welchen die Schuldner allzu gern „Fußabdrücke“ hinterlassen, weitere Zugriffsmöglichkeiten. Vom Wohnsitzwechsel bis zum Arbeitgeber geben Schuldner auf diesen Portalen bereitwillig und doch unfreiwillig Auskunft. Erstaunlich ist auch, welche Auskünfte man aus der Nachbarschaft des Schuldners erhalten kann.

Legen Sie daher die Beitreibung Ihrer Forderungen in die Hände eines geschulten und erfahrenen Teams: ADVORANGE Rechtsanwälte.

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