Neue Regeln für Radler
Uwe Schneider, Fachgeschäft Radweg
Kinder bis zum 8. Lebensjahr:
Sie durften bisher nur auf dem Gehweg fahren; Erwachsenen war das nicht er
laubt. Nun darf ein mindestens 16 Jahre alter Radler das Kind auf dem Gehweg begleiten. Das Kind kann nun aber auch den Radweg nutzen, wenn er von der Straße baulich getrennt ist. Tabu sind für es aber nach wie vor die nur auf die Fahrplan gemalten Radfahr- oder Schutzstreifen.
E-Bikes frei:
Pedelecs sind Fahrräder, bei denen das Treten der Pedale elektrisch unterstützt wird. Sie waren und sind auf Radwegen nur erlaubt, wenn sie lediglich bis zur Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen. Neu auf den Radwegen zugelassen sind jetzt aber auch EMopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren.
Ampel für Radwege:
Auf dem Radweg galt und gilt die Fahrradampel. Gibt es keine, so hat sich der Radler nun nicht mehr - wie bisherige Übergangsregelungen vorsahen - nach der Fußgängerampel zu richten. Vielmehr gilt die Ampel der Straße. Diese Fahrbahnampel war und ist ohnehin maßgebend für Radler, die auf der Straße beziehungsweise Fahrbahn fahren.