Regeln und Gespräche
Gabriele Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht
gs. Im Erbfall zeigt sich, wie so mancher wirklich "tickt". Zählen die Familienbande oder geht es nur noch ums Ego und ums Geld?
Abgesehen davon, dass der Erbfall immer ein Trauerfall ist, den es zu verarbeiten gilt, führt er regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Gibt es ein Testament, das Überraschungen enthält, oder ist gar kein Testament vorhanden. Die Situation ist ungewohnt, schwierig und für alle Beteiligten sehr belastend.
Plötzlich werden Ereignisse relevant, die man schon abgeschlossen glaubte, und eine Art Verteilungskampf entsteht. Hinzu kommen bürokratische Anforderungen, die man nicht kennt. Die Erbengemeinschaft ist dem hilflos ausgeliefert. Erbschein, Nachlassgericht, die Auflösung beziehungsweise Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, gegebenfalls anfallende Erbschaftssteuer führen zur Verunsicherung. Zwar sind die Informationsquellen heute so zahlreich wie nie, aber wer blickt durch diese Informationsflut noch durch? Was ist richtig oder falsch, was geht und was nicht? Auf dem Weg zur einvernehmlichen Auflösung der Erbengemeinschaft sind die Kombinationen fachlicher Beratung unter Zuhilfenahme der Mediationsmethoden sehr geeignet. Einen erbrechtlichen Streit vor Gericht auszufechten, sollte unbedingt vermieden werden, kostet dieser doch Zeit, Geld und viel Energie, die anders eingesetzt werden könnte. Den Ausgang eines solchen Verfahrens hat man im Gegensatz zur einvernehmlich erarbeiteten Regelung mit fachlicher Hilfe nur bedingt in der Hand. Sich hier in Ruhe zu informieren, lohnt sich!
