Ausgabe vom 25. April 2020 - Bauen & Wohnen

Steuerbonus für energetische Sanierung

Uwe Bärtele, Bärtele Ausbau & Fassade

ub. „Efficiency first!“, lautet die neue Strategie des Gesetzgebers. Das heißt, nur mit gut gedämmten Außenwänden geht man effizient mit der Energie um.
Deswegen werden ab dem 1.1.2020 energetische Sanierungen am eigengenutzten Wohnhaus, welches älter als 10 Jahre ist, gefördert mit einem Steuerbonus von 20 % der Aufwendungen.
Dabei wird der Steuerbonus auf 3 Jahre verteilt ausgezahlt. Im Erst- und Zweitjahr gibt es 7 % pro Jahr der Aufwendungen zurück (max. Euro 14.000,00 pro Jahr) und im Drittjahr dann noch einmal 6 % (max. Euro 12.000,00).

Auch die Umsetzung ist kinderleicht, denn es bedarf weder einer Anmeldung vor Beginn der Maßnahme noch einer Energieberatung. Insgesamt ist dieses Angebot gültig für energetische Sanierungen, die nach dem 01.01.2020 begonnen wurden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind.

Wichtig ist nur, dass die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen durchgeführt und abgerechnet wird.

Wir als Stuckateurbetrieb Bärtele helfen Ihnen gerne, Ihre neue Wärmedämmung umzusetzen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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