Gepflegte Kapitalanlagen
Stefan Hödl - RE/MAX Immocenter:
hs. Die Pflegeimmobilie ist ein Appartement, die sich nicht in einem beliebigen Haus befindet, sondern in einem besonders gefragten: in einer Senioreneinrichtung. Dazu gehören Alters- und Pflegeheime, Wohnheime mit angeschlossener Pflege oder gemischte Heime, bestehend aus Wohnheim (betreutes Wohnen) und Pflegeheim.
Der Anleger erwirbt nun in einer solchen Einrichtung ein Appartement als Eigentumswohnung und wird mit allen Rechten im Grundbuch eingetragen. Er kann sein neues Eigentum beispielsweise vererben, beleihen oder verkaufen.
Etliche Pflichten nimmt ihm aber der Pflegeheimbetreiber ab. Dieser kümmert sich um die Vermietung und die Nebenkostenabrechnung. Er garantiert dem Eigentümer eine Miete von jährlich 4 bis 5 Prozent des Kaufpreises und bezahlt sie auch bei Leerstand. Dabei ist die Miete „indexiert“, das heißt: sie erhöht sich gemäß der allgemeinen Preissteigerung.
Der Anleger beteiligt sich an den Instandhaltungskosten für Fassade und Dach. Alle übrigen Renovierungen trägt der Pflegeheimbetreiber.
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