Trocknung oder Rückbau?
Strobl Service in Weißenhorn - Sanierung nach dem Schimmelpilzleitfaden
Der Schimmelpilzleitfaden vom Umweltbundesamt
hs. Im Dezember 2017 veröffentlichte das Umweltbundesamt den „Leitfaden zur Vorbeugung Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“. Er ist kein Gesetz. Da es aber zu diesem Thema keine weiteren Regeln für die Sanierungsbranche gibt, wirkt der Leitfaden wie eine Rechtsnorm, sprich: wie eine Vorschrift.
Nutzungsklassen
Neu gegenüber früheren Leitfäden ist unter anderem, dass Räume in vier Nutzungsklassen eingeteilt werden:
Nutzungsklasse I Räume mit speziellen hygienischen Anforderungen. Für sie ist der Leitfaden nicht gültig.
Nutzungsklasse II Regelmäßig genutzte Räume wie Wohnräume und Aufenthaltsräume sowie Nebenräume.
Nutzungsklasse III So definiert das Umweltbundesamt untergeordnete Räume wie Keller. Hier werden geringere Anforderungen an die Sanierung gestellt, der Leitfaden ist nur bedingt gültig.
Nutzungsklasse IV Dies sind luftdicht abgeschlossene Bauteile, zum Beispiel Dachkonstruktionen außerhalb der Dampfsperre. Für sie gibt es lediglich Anforderungen an die Luftdichtheit sowie an die dauerhafte Trockenheit.
Trocknen oder Rückbau?
Wenn dank der Nutzungsklassen geklärt ist, ob man den Leitfaden anzuwenden hat, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen er denn vorschreibt. Dabei gibt es vor allem zwei Möglichkeiten: Das Trocknen oder den Rückbau.
Im ersten Fall wird dem befallenen Mauerwerk Feuchtigkeit entzogen, damit der Schimmel sozusagen verdurstet. Dieser Weg ist vergleichsweise günstig und daher bei den Haus- oder Wohnungseigentümern beliebt. Teurer ist hingegen der Rückbau. Hier werden die betroffenen Schichten und Stellen entfernt und ersetzt. Der Leitfaden schreibt nun je nach den vorgefundenen Zuständen vor, wann noch Trocknung möglich ist oder der Rückbau nötig wird. Dabei bevorzugt er - zumindest im Vergleich zu früheren Leitfäden - häufig den Rückbau.
Anlage 6
Das zeigt sich beispielsweise an der Anlage 6 des Leitfadens. Dieses umfangreiche Schaubild regelt den Fall, dass in regelmäßig genutzten Wohnräumen - also in der Nutzungsklasse 2 - in der Fußbodenkonstruktion Feuchteschäden auftreten. Welche Maßnahme empfohlen wird, hängt davon ab, in welche von zwei Bewertungsstufen der Schaden einzuordnen ist.
Bewertungsstufen
Bewertungsstufe 1: Hier handelt es sich um Fälle, in denen keine mikrobiologische Untersuchung nötig wurde und die sich einem von vier sogenannten Szenarien zuordnen lassen. Und nur in einem dieser Szenarien reicht eine Trocknung aus, in Szenarium B.1.1. Es lautet:
Die Trocknung konnte innerhalb eines Monates erfolgreich abgeschlossen werden.
Die betroffenen Materialien sind für den Schimmelpilz eigentlich schwer besiedelbar.
Bei dem Schadensfall handelte es sich um ein einmaliges Ereignis.
Bewertungsstufe 2: Sie gilt, wenn keines der oben genannten vier Szenarien erfüllt ist oder eine mikrobiologische Untersuchung notwendig wurde. In diesen Fällen genügt nur dann eine Trocknung, wenn die mikrobiologische Untersuchung keine oder nur eine geringe Besiedlung mit Pilzen feststellte und bestimmte weitere Bedingungen noch erfüllt sind.
In allen übrigen Fällen empfiehlt die Anlage 6 einen Rückbau.
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