Ihr Winterdienst
Fi-Mo Dienstleistungen rund um Immobilien
mw. Nicht für alles gibt es eine App. Deswegen müssen sie bald wieder Schnee schippen. Wussten Sie, dass Sie in der Regel zwischen sieben und 20 Uhr - an Sonn- und Feiertagen ab acht Uhr - zum Winterdienst verpflichtet sind? Die Vorschriften hierzu finden Sie in den Satzungen ihrer Stadt oder Gemeinde.
Im Allgemeinen sind die Kommunen zuständig für den Winterdienst. Das gilt jedoch nicht für die direkten Flächen vor den bebauten Grundstücken. Hier ist der Eigentümer in der Pflicht. Er kann diese Aufgabe aber auch per Mietvertrag an die Mieter übertragen.
Was umfasst der Winterdienst? Räumen - also Schnee schippen - sowie eventuell streuen, damit niemand auf glattem Untergrund stürzt. Gestreut wird beispielsweise mit Sand. Salz ist für private Winterdienstler verboten.
Wie breit muss man „bahnen“ und streuen? Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Eine Breite von mindestens einem Meter gilt aber als Standard.
Sie wollen weder Schneeschippen noch auf eine rettende App warten? Dann übernimmt Fi-Mo Dienstleistungen gerne den Winterdienst für Sie.
Das neue Bad – altersgerecht, staubarm saniert und aus einer Hand
Oliver Schweizer, Geschäftsführer Fliesen Schweizer GmbH