Rentennachzahlung und 2.792,27 € Zinsen
Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer
sis. 4 % Zins pro Jahr - das gibt es wohl bei keiner Bank, aber eventuell bei der Rentenversicherung. Vorausgesetzt, Sie erhalten von ihr eine Rentennachzahlung. Auf diesen Betrag können Ihnen gemäß § 44 SGB I jährlich 4 % Zinsen zustehen. Die Verzinsung beginnt dann ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die nachgezahlte Rente von vornherein hätten bekommen müssen.
Nach meinen Erfahrungen prüft die Rentenversicherung nicht automatisch, ob solche Zinsansprüche bestehen. Vielmehr sollte man dies beantragen und notfalls durch Widerspruchsverfahren oder Klage durchsetzen. Erst dadurch habe ich erreicht, dass einer Mandantin Zinsen von 2.792,27 € überwiesen wurden:
Nachdem ich für meine Mandantin ein mehrjähriges Klageverfahren gewonnen hatte, erhielt sie eine Rentennachzahlung von 43.072,95 €. Im Bescheid - und ähnlich in der Nachzahlungsabrechnung - fand sich der Hinweis: „Falls eine Verzinsung in Betracht kommt, erhalten Sie eine weitere Mitteilung“.
Dann vergingen 8 Wochen ohne eine weitere Nachricht. Daraufhin stellte ich den Antrag, die Rentennachzahlung zu verzinsen. Dieser wurde abgelehnt. Dagegen reichte ich Widerspruch ein. Einige Zeit später fragte ich nach, wie der Sachstand ist, und verwies auf die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen. Dann erst kam der Bescheid über die 4 %-ige Verzinsung: Für den Zeitraum vom 1.3.2013 bis 31.10.2016 wurde ein Anspruch festgestellt auf Zinsen in Höhe von insgesamt 2.792,27 Euro.
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