Rückkehr in die Gesetzliche?
Tipps vom Rentenberater Siegfried Sommer
hs. Wer privat krankenversichert ist, kann unter Umständen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Ob sich das empfiehlt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, das weiß ein unabhängiger Rentenberater.
Manchmal ist die Rückkehr sogar möglich, obwohl sich der Versicherte früher von der gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich befreien ließ.
Was bedeutet eine solche „Befreiung“? Der Versicherte war privat versichert, dann sank sein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze. Er hätte deswegen wieder in die gesetzliche Kasse zurückkehren können, er wollte aber nicht. Noch weniger wollte er doppelt für beide Versicherungen bezahlen. Deswegen ließ er sich von der gesetzlichen befreien. Diese Befreiung kann er grundsätzlich nicht mehr rückgängig machen.
Doch es gibt Ausnahmen. Sie setzen vor allem voraus, dass die Beschäftigung, während der die Befreiung beantragt wurde, beendet ist. Und sie kommen in der Regel nur zum Tragen, wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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