Ausgabe vom 26. November 2016 - Expertenrat

Hinzu verdienen zur Rente

Tipps vom Rentenberater Siegfried Sommer

hs. Ein Witz, der vermutlich schon älter ist als mancher Lebensfreude-Leser: Was macht ein französischer Rentner am Vormittag? Er frühstückt in Ruhe und trifft sich dann mit seiner Geliebten. Was macht der deutsche Rentner? Er nimmt schnell seine Herztropfen und geht ins Geschäft.
Wenn dabei der deutsche Rentner (beziehungsweise die Rentnerin) die Regelaltersgrenze von derzeit etwa 65,5 Jahren erreicht hat, kann er dazu verdienen, so viel er will. Die Rente wird ihm nicht gekürzt. Er muss seine Beschäftigung der Rentenversicherung nicht einmal melden.
Ganz anders sieht es aus, wenn jemand im vorgezogenen Ruhestand nebenher arbeitet. Überschreitet er nur geringfügig - und sei es um einen Cent - bestimmte starre Hinzuverdienstgrenzen, so wird ihm womöglich die Monatsrente um mehrere Hundert Euro gekürzt.Ein neues Flexirentengesetz will ab dem 1.7.2017 solche Übergänge gleitender gestalten: Es gilt dann eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr: Verdient der Vorruheständler im Jahr beispielsweise 18.000 €, liegt er um 11.700 € über der Grenze. Teilt man diesen Mehrverdienst durch 12, ergeben sich 975 € im Monat. 40 Prozent davon - also 390 € - werden von der Monatsrente abgezogen. Es gibt aber noch eine zweite Grenze, den sogenannten Hinzuverdienstdeckel. Er entspricht dem besten Einkommen der letzten 15 Jahre vor Renteneintritt. Liegen die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst darüber, dann wird der überschießende Teil nochmals von der Rente abgezogen, und zwar zu 100 Prozent. Ihr Rentenberater erläutert Ihnen gerne diese komplizierte  Regelung, die als „Mysterium der Flexirente“ gilt.

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