Bußgeldbescheide nicht einfach hinnehmen
Fachanwalt Jürgen Rechenberger in der Kanzlei Kellner & Kollegen
jr. Gerade ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis kann sich existenziell auswirken. Bußgeldbescheide sollten daher von einem Verkehrsrechtsanwalt überprüft werden, bevor man den erhobenen Vorwurf und die damit verbundenen Konsequenzen einfach hinnimmt.
Messverfahren
Zunächst ist zu überprüfen, ob die zugrunde liegende Messung überhaupt verwertbar ist. Dabei müssen sowohl die Aufstellung des Messgerätes (und davon gibt es viele verschiedene), der Eichschein und auch der Schulungsnachweis des messenden Beamten eingesehen werden.
Verjährung
Bei Verkehrsangelegenheiten gelten relativ kurze Verjährungsfristen. Nicht selten wird der tatsächliche Fahrer zu spät ermittelt und kann deshalb nicht mehr belangt werden.
Fahrverbot
Der Gesetzgeber zieht ausdrücklich die Möglichkeit in Betracht, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein eigentlich fälliges Fahrverbot entfallen kann. Auf diese Weise werden die Folgen eines Verstoßes gerade für Berufskraftfahrer erheblich abgemildert.
Punkte in Flensburg
Bei „Mehrfachtätern“ ist besonderes Augenmerk auf die bereits bestehenden und noch vorzunehmenden Eintragungen im Punkteregister in Flensburg zu richten.
Rechtsschutzversicherung
Soll ein Bußgeldbescheid angegriffen werden, so ist dies mit Kosten (wenn auch nicht sehr hohen) verbunden. Hilfreich ist eine Rechtsschutzversicherung, die aber vor dem Vorfall abgeschlossen worden sein muss. Sie ist wirklich jedem Verkehrsteilnehmer dringend zu empfehlen.
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