Bescheid prüfen: + 143,13 €
Tipps vom Rentenberater Siegfried Sommer
hs. Mein Mandant kannte ihn anscheinend auch nicht. Er kam gegen Ende Juni zu mir mit seinem Rentenbescheid, weil dieser deutlich schlechter ausfiel als die letzte Rentenauskunft.
Ich prüfte den Bescheid: Demnach bekam mein Mandant eine Altersrente für langjährig Versicherte. Solche Versicherten haben so lange Beiträge bezahlt, dass sie bereits vorzeitig mit 63 in Rente gehen können. Sie erhalten dann ihre Rente aber nur mit Abschlägen. Bei meinem Mandanten wurden 9 % abgezogen.
Er war jedoch nicht nur langjährig, sondern besonders langjährig versichert. Das heißt, er hatte noch länger Beiträge bezahlt. Genauer gesagt, waren es bei ihm 569 Monate. Deswegen stand ihm die Rente mit 63 ohne Abschläge zu.
In seinem Rentenantrag hatte er jedoch das falsche Kästchen angekreuzt. Dem Rentenversicherungsträger hätte das anhand von Geburtsjahr und Beitragsdauer auffallen müssen. Aber er prüft die erlassenen Bescheide nicht auf Richtigkeit. Ich legte noch während dem Beratungstermin per Fax beim Rentenversicherungsträger Widerspruch ein.
Zwei Wochen später kam die Antwort: Meinem Mandant wurde eine um monatlich 143,13 € höhere Rente zuerkannt.
Dafür musste mir mein Mandant übrigens nichts bezahlen. Denn bei erfolgreichen Widersprüchen erstattet mir die Rentenversicherung die notwendigen Aufwendungen.
Bußgeldbescheide nicht einfach hinnehmen
Fachanwalt Jürgen Rechenberger in der Kanzlei Kellner & Kollegen
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