Schonender Schnitt erlaubt
Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer
hs. Wenn man einmal einen Großputz gemacht hat, heißt das noch lange nicht, dass man den Rest des Jahres über nicht mehr putzen darf.
Im Garten gilt Ähnliches: Der Winter ist die ideale Zeit, um einen Baum zu fällen oder Hecken, Gebüsche, lebende Zäume oder andere Gehölze abzuschneiden, sprich: auf Stock zu setzen. Solche Aktionen erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz - insbesondere zum Schutz der Vögel - im Garten ohnehin nur vom 1. Oktober bis zum 29. Februar.
Doch auch danach darf man für Ordnung sorgen, nur deutlich zurückhaltender. So ist der schonende Form- und Pflegeschnitt einer Hecke oder anderer Gehölzer das ganze Jahr über zulässig. Dabei werden sie nicht dem Erdboden gleich gemacht, sondern lediglich wieder in Form gebracht. Besonders gut eignet sich dafür das zeitige Frühjahr, weil das Gehölz danach in die Wachstums- und Blütezeit starten kann.
Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer schneidet gerne Ihre Hecken und Sträucher nach den gesetzlichen Vorgaben. Und wie es sich beim Putzen gehört, sammelt und entsorgt er auch die abgeschnittenen Äste.
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