Ausgabe vom 17. Februar 2024 - Expertenrat

Probeweises Arbeiten bei Erwerbsminderungsrente

Rentenberater Siegfried Sommer

sis. Ab dem 01.01.2024 gibt es für Rentenbezieher wegen Erwerbsminderung die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten über die Grenzen

  • von weniger drei Stunden bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • und drei bis unter sechs Stunden bei einer teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung

zu arbeiten.

Rechtsgrundlage ist der neugeschaffene Absatz 7 zu § 43 SGB VI.
Diese Regelung ist ein Novum. Immer wieder kamen Mandanten zu mir mit der Frage, ob eine Probebeschäftigung innerhalb des Rentenbezugs möglich wäre. In diesen Fällen drohte den Mandanten die Rentenablehnung.

Jetzt ist es möglich, aus dem „Arbeitsverbot“ und drohendem Rentenverlust herauszukommen und innerhalb einer probeweisen Beschäftigung bis 6 Monaten zu prüfen, ob die Leistungsfähigkeit für die Tätigkeit ausreicht. Die Rentner wegen Erwerbsminderung müssen nicht mehr eine Rentenablehnung befürchten, verbunden mit Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und Gutachten wegen der 6-monatigen Probebeschäftigung.

Diese Regelung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht für jeden Rentner umsetzbar. Daher empfiehlt es sich, mit dem Facharzt zu sprechen. Vorsichtshalber ist eine Abstimmung mit dem Rentenversicherungsträger über einen Rentenberater zu treffen, um das Vorhaben abzusichern.

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