Ausgabe vom 17. Februar 2024 - Geniessen & Erleben

Kinderpunsch

Unalltägliche Alltagsgeschichten

hs. Wie gut, dass es die Presse gibt. Das erlebte vor Kurzem ein 12-jähriger Junge, der vor etlichen Jahren aus unserer Region mit der Mutter an die Ostsee gezogen war.

Auf einer Veranstaltung wollte er Kinderpunsch servieren. Er ging deshalb in den Supermarkt, fand das Getränk und begab sich damit an die Kasse. Doch die Kassiererin wollte es ihm nicht verkaufen. Nicht etwa, weil er dafür schon zu alt wäre, sondern weil er noch zu jung ist für Alkoholisches. Das Warenwirtschaftssystem ihrer Kasse zeigte nämlich an, dass der Kinderpunsch nur an Erwachsene abgegeben werden darf. Tatsächlich stand er im Regal bei den Spirituosen. Hinweise auf seinen 0%-igen Alkoholgehalt und seinen selbsterklärenden Namen blieben erfolglos.

Der 12-Jährige ging in einen anderen Supermarkt: dasselbe Ergebnis.  Da wandte er sich an die Lokalpresse. Die berichtete ausgiebig. Seitdem kann der Junge Kinderpunsch kaufen, so viel er will.


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