RV-pflichtige Selbständige
Tipps Rentenberater Siegfried Sommer
sis. Eine Dozentin für Achtsamkeit war vor einigen Wochen bei mir in der Beratung. Die 30-Jährige hatte sich erst vor Kurzem selbständig gemacht. Dabei wurde sie von der Industrie- und Handelskammer (IHK) gut beraten - bis auf einen Punkt: Der Existenzgründerberater ging davon aus, dass sie als Selbständige nicht verpflichtet ist, in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Er hielt es auch für unnötig, dies freiwillig zu tun, um dort eine Anwartschaft zu erwerben. Eine solche Anwartschaft bedeutet, dass man eine Mindestversicherungszeit erfüllt hat, die später zum Bezug von Altersrente berechtigt.
Die junge Dozentin wollte aber auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht verzichten. Deswegen stellte sie einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft. Sie füllte dafür einen Fragebogen aus, in dem sie auch einige Angaben zu ihrer Tätigkeit etc. machte. Und aufgrund dieser Angaben - der sogenannten Statusprüfung - wurde festgestellt, dass die Dozentin ohnehin verpflichtet war, Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden. Sie musste die Pflichtbeiträge nachzahlen ab Beginn ihrer selbständigen Tätigkeit, der Gott sei Dank nur drei Monate zurücklag.
Die Versicherungspflicht bringt auch Vorteile: Die Dozentin hat nun eine Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung und Leistungsanspruch für eine medizinische Reha. Außerdem weiß sie jetzt, wie hilfreich es ist, schon vor der Existenzgründung einen unabhängigen Rentenberater aufzusuchen.

Vom Rohdiamanten zum Brillanten
SeniorenWohnen Ludwigsfeld beim Forum über Fachkräfte aus dem Ausland
Stelle den Menschen in den Mittelpunkt, und die Technik wird folgen
Entwicklungschancen für Ingenieure und Techniker bei der GMVT GmbH