Ausgabe vom 26. November 2022 - Bauen & Wohnen

Fällen nur bis zum 28.2.

Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer

hs. Nicht nur Wildtiere haben eine Schonzeit, sondern auch die Bäume im Ihrem Garten. Sie dürfen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz in der Regel nur von Anfang Oktober bis Ende Februar gefällt werden. Dasselbe gilt, wenn Sie Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze abschneiden beziehungsweise auf Stock setzen wollen. Warum sind solche Arbeiten nur in der kalten Jahreszeit erlaubt? Weil im Frühjahr und Sommer gerade die Vögel in Bäumen und Hecken brüten.Dagegen darf man Bäume im Wald das ganze Jahr über fällen. Denn hier finden die Tiere genug andere Gehölze, in die sie umziehen können.

Neben dem Bundesnaturschutzgesetz sind oft besondere Baumschutzregelungen der Bundesländer und Kommunen zu beachten. Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer weiß nicht nur, wann welche Bäume oder Hecken entfernt werden dürfen. Er übernimmt diese Arbeiten auch gerne für Sie, damit Ihr Garten geordnet und schön in die Schonzeit starten kann.

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