Ausgabe vom 17. September 2022 - Expertenrat

Konflikte im Erbfall

Rechtsanwältin Gabriele Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht

gs. Im Erbfall zeigt sich, wie es um den Familienzusammenhalt wirklich bestellt ist. Zählen die Familienbande oder geht es nur noch um das Geld?

Abgesehen davon, dass der Erbfall immer ein Trauerfall ist, den es zu verarbeiten gilt, führt er regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Gibt es ein Testament, das Überraschungen enthält, oder ist gar kein Testament vorhanden, die Situation wird von allen Betroffenen als sehr belastend empfunden. Es werden Ereignisse relevant, die man schon abgeschlossen glaubte, und über ein Gerechtigkeitsgefühl entsteht eine Art Verteilungskampf.

Hinzu kommen bürokratische Anforderungen an die Erben, die diese erfahrungsgemäß nicht kennen.  Die Erbengemeinschaft ist dem hilflos ausgeliefert. Erbschein, Nachlaßgericht, die Auflösung bzw. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, ggf. anfallende und zu zahlende Erbschaftssteuer führen zur Verunsicherung.

Zwar sind die Informationsquellen heute so zahlreich wie nie, aber wer blickt durch diese Informationsflut noch durch? Was ist richtig oder falsch, was geht und was nicht?

Auf dem Weg zur einvernehmlichen Auflösung der Erbengemeinschaft sind die Kombinationen fachlicher Beratung unter Zuhilfenahme der Mediationsmethoden sehr geeignet.

Ein erbrechtlicher Streit sollte möglichst nicht vor einem Gericht ausgetragen werden. Dies kostet Zeit, Geld und viel Energie, die anders eingesetzt werden könnte. Den Ausgang eines solchen Verfahrens hat man im Gegensatz zur einvernehmlich erarbeiteten Regelung mit fachlicher Hilfe nur bedingt in der Hand. Sich hier zu in Ruhe informieren, lohnt sich!

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