Ausgabe vom 17. September 2022 - Expertenrat

Hinzuverdienst ohne Grenze

Tipps Rentenberater Siegfried Sommer

hs. Neben der Rente so viel dazu verdienen, wie man will (und einem der Arbeitgeber bezahlt): Das ist bislang nur demjenigen möglich, der die reguläre Altersrente bezieht, also die Regelaltersgrenze von derzeit knapp 66 Jahren erreicht hat. Wer dagegen vorzeitig in den Ruhestand geht, darf bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Sonst wird seine Rente gekürzt.

Doch ab dem 1. Januar 2023 sollen diese Grenzen wegfallen. Dann können auch die Vorruheständler unbegrenzt dazu verdienen. Das hat die Bundesregierung am 31. August 2022 beschlossen. Dem wird der Bundestag voraussichtlich zustimmen, so dass es dann auch bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt.

Nur bei der Erwerbsminderungsrente bestehen sie weiter. Doch hier sollen sie ab dem 1.1.2023 deutlich höher ausfallen. Sie steigen in 2023 bei einer vollen Erwerbsminderungsrente auf 17.272,50 pro Jahr und bei teilweiser Erwerbsminderung auf jährlich 34.545 €.

Warum will unsere Regierung die Hinzuverdienstgrenzen anheben oder gleich ganz abschaffen? Weil in den nächsten Jahren die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer in den Ruhestand gehen. Demgegenüber treten deutlich weniger junge Menschen neu in den Arbeitsmarkt ein. Die so entstehende Lücke können die frischgebackenen Rentner teilweise schließen, indem sie im Ruhestand fleißig weiter arbeiten.

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