Folgen der Pandemie
Rechtsanwältin und Zertifizierte Mediatiorin Gabriele Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht
gs. In diesen Tagen fragen sich viele Menschen, was eigentlich passiert, wenn ihnen etwas passiert? Was können die Familie oder der Partner tun, wenn man sich selbst nicht mehr helfen kann?
Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob man für diesen Fall vorgesorgt hat oder nicht. Hat man diese Situation nicht vorausschauend reguliert, dann setzt das Betreuungsgericht einen (berufsmäßigen) Betreuer ein, der alle Belange regelt. Der Nachteil liegt auf der Hand: Zwar ist eine Versorgung gewährleistet, jedoch kennt der Betreuer die zu betreuende Person nicht und weiß im Zweifel nicht, was wirklich gewollt wäre.
Besser ist es also, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, wer einem in einer Notsituation zur Seite stehen könnte und weiß, was im Sinne des Betroffenen zu tun wäre.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht, die zum Beispiel einem besonders vertrauenswürdigen Familienmitglied erteilt wird, kann man sich insofern absichern, als jemand für einen da ist und handeln kann, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Im Internet gibt es zwar zahlreiche Vorlagen und Beispiele für diese Vollmachten. Diese sollten aber nicht ungeprüft übernommen werden! Der Gestaltungsspielraum bei den General- und Vorsorgevollachte ist ebenso groß wie bei der Gestaltung von Testamenten. Dem jeweiligen Vollmachtgeber muss klar sein, wozu er seine Vertrauensperson im Einzelnen bevollmächtigt. Fehlt hier eine umfassende Aufklärung, ist dem Mißbrauch der Vollmacht Tür und Tor geöffnet.
Es ist eine wesentliche Aufgabe eines Fachanwalts für Erbrecht, hierüber umfassend aufzuklären, die individuellen Bedürfnisse zu ermitteln und bei der Lösung gestaltend mitzuwirken.

So einfach geht es
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Hady Jako: Buchautor und tätig beim SeniorenWohnen Ludwigsfeld