Flucht in die Gesetzliche
Tipps Rentenberater Siegfried Sommer
sis. Die private Krankenversicherung kostet häufig nur ein Drittel der gesetzlichen Krankenversicherung - wenn man jung ist. Doch mit den Jahren steigen die Prämien der privaten Versicherung meist so stark, dass sie deutlich über den gesetzlichen Beiträgen liegen. Ich kenne Privatversicherte, die vor dem Renteneintritt stehen und monatlich eine Prämie von 1.000 € zahlen. Was können sie tun, wenn die Rente dafür nicht ausreichen wird? Sie können versuchen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Welche Möglichkeiten gibt es hier für einen Angestellten?
Er (oder sie) kann das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 64.350 Euro senken. Dann gelangt er, sofern er höchstens 55 Jahre alt ist, in die gesetzliche Krankenversicherung. Denkbar wäre etwa, Teilzeitarbeit zu vereinbaren oder sie nach dem Brückenteilzeitgesetz einzufordern. Dieses seit 2019 geltende Gesetz gewährt Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern den Anspruch, ihre Arbeitszeit übergangsweise zu reduzieren, und zwar zwischen einem und fünf Jahre.
Zu erwägen ist ferner ein Sabbatical: Man nimmt beispielsweise ein Jahr lang frei, bezieht dabei weiter Gehalt und verzichtet zum Ausgleich in den Jahren zuvor auf einen Teil seines Verdienstes.
Es gibt noch einige Möglichkeiten, das Einkommen auch vorübergehend zu verringern. Darüber und über weitere Wege in die gesetzliche Krankenversicherung berichte ich in der kommenden Lebensfreude-Ausgabe. Dann schildere ich auch, wann selbst Arbeitnehmern, die älter als 55 Jahre sind und deswegen grundsätzlich nicht mehr wechseln dürfen, die Flucht in die Gesetzliche gelingen kann.

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Rechtsanwältin und Zertifizierte Mediatiorin Gabriele Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht