Erb- oder Versicherungsfall?
Schwaibold Uhren + Schmuck + Service
hs. Schmuck und Uhren sind nicht nur schön, sondern oft auch wertvoll. Wie wertvoll, das ermittelt Otto Schwaibold vom Fachgeschäft Schwaibold Uhren + Schmuck + Service in Blaustein und Blaubeuren. Der Uhrmachermeister bewertet häufig Schmuck oder Uhren. Die Anlässe dafür sind ganz unterschiedlich:
Ein Uhrensammler hat beispielsweise im Internet ein ausgefallenes Exemplar erworben und möchte nun wissen, welchen Wert es hat, sprich: ob es wirklich ein "Schnäppchen" war.
Erben wollen den Schmuck der Verstorbenen bewerten lassen, um ihn gerecht zu verteilen und korrekt in der Erbschaftssteuererklärung anzugeben.
Aus denselben oder ähnlichen Gründen benötigen oft Notare und Nachlassgerichte eine detaillierte Bewertung.
Eine Schmuckbesitzerin möchte sich von einigen Stücken trennen.
Bei einem anderen Besitzer war die Trennung nicht ganz freiwillig, das heißt: der Schmuck oder die Uhr wurde gestohlen. Die Versicherung soll nun den Verlust ersetzen.
Wie das gute Stück zu bewerten ist, hängt davon ab, was mit ihm geschehen soll, welcher Zweck mit ihm verfolgt wird. Will man es verkaufen, ermittelt Otto Schwaibold den am Markt erzielbaren Verkaufspreis, den Marktwert. Möchte der Eigentümer - wie im Versicherungsfall - es weiterhin nutzen, gilt der Wiederbeschaffungswert. Dieser umfasst sämtliche Material- und sonstigen Kosten, die nötig sind, um das gleiche edle Stück wieder tragen zu können.


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