Ausgabe vom 27. November 2021 - Expertenrat

Nur noch bis 31.12.2021: 0,9% Garantiezins

Dieter Bonaita, Dieter Bonaita & Kollegen

hs. Um beinahe ein Dreiviertel sinkt ab 1.1.2022 bei Lebens- und Rentenversicherungen der Garantiezins: von 0,9% auf 0,25% pro Jahr. Doch bis zum Jahresende kann man sich die für heutige Verhältnisse hohe Mindestverzinsung sichern.

Was ist der Garantiezins?
Jeder Beitrag, den der Sparer an die Versicherung leistet, hat einen sogenannten Sparanteil. Diesen legt die Versicherung an, um ihrem Kunden daraus später eine Monatsrente oder Einmalausschüttung zu bezahlen ("Erlebensfallleistung"). Den Rest des Beitrages verwendet sie für ihren nötigen Aufwand und bei Lebensversicherungen für die Ausschüttung, welche sie leistet, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt ("Todesfall- und Hinterbliebenenschutz"). Bei der Rentenversicherung - nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rente - gibt es keinen solchen Todesfallschutz. Dafür sind ihr Sparanteil und damit die Erlebensfallleistung etwas höher.

Nun schreibt der Gesetzgeber für die gesamte Vertragslaufzeit einen Zinssatz vor, den die Versicherung auf den Sparanteil höchstens zusichern darf. Das ist der sogenannte Höchstrechnungszins von derzeit noch 0,9%. Die Versicherung kann natürlich - je nach Erfolg ihrer Anlagepolitik etc. - dem Kunden höhere Zinserträge ausbezahlen. Sie darf sich aber vorab nur bis zur Höhe des Höchstrechnungszinses dazu verpflichten. Diese Garantie-Obergrenze verwenden die Versicherungen auch als Garantie-Untergrenze. Das heißt, sie verpflichten sich, die Sparanteile während der gesamten Vertragslaufzeit mindestens mit dem Höchstrechnungszins von 0,9% zu verzinsen. Und diese Mindestverzinsung wird als Garantiezins bezeichnet.

100%ige Beitragsgarantie nur bis 31.12.2021
Klassische Lebens- und Rentenversicherungen sicherten ihren Kunden außerdem zu, dass die Leistungen an sie mindestens so hoch sind wie sämtliche gezahlten Beiträge. Diese 100 %ige Beitragsgarantie deckt also nicht nur die Sparanteile ab, sondern auch die übrigen Beitragsbestandteile. Dieser Garantieanteil wird ebenfalls aus der Verzinsung der Sparanteile erwirtschaftet. Dafür reichen aber 0,25% nicht aus. Mehr darf die Versicherung zwar erwirtschaften, aber - wegen des Höchstrechnungszinses - nicht zusichern. Deswegen kann sie ab dem 1.1.2022 auch die 100%ige Beitragsgarantie nicht mehr aufrechterhalten.
Wollen Sie sich die volle Beitragsgarantie und den hohen Garantiezins von 0,9% sichern? Dann wenden Sie sich rechtzeitig vor dem 31.12.2021 an das Versicherungsbüro Dieter Bonaita & Kollegen unter 0731 37 81 61 80, dieter.bonaita@ergo.de, www.bonaita.de.

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