Corona-Reha
Tipps Rentenberater Siegfried Sommer
sis. Im November 2020 bin ich an Covid erkrankt und 14 Tage in Quarantäne gewesen. Ich habe bis heute Atemnot beim Spazierengehen, sobald eine Steigung kommt. Ich hatte Glück, es war nur eine leichte Covid-Erkrankung.
Im Juni 2021 kam eine Mandantin zu mir, die nach einer Corona-Infektion an schwerwiegenderen Symp-tomen litt. Sie hatte eine Reha wegen Post-Covid-Syndrom beantragt. Doch die gesetzliche Krankenkasse lehnte den Rehaantrag ab mit der Begründung, ambulante ärztliche Behandlung reiche aus.
Ob eine medizinische Rehabilitation nötig ist, beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf der Grundlage seiner Begutachtungs-Richtlinien „Vorsorge und Rehabilitation“. Wann, wie und wo die Reha stattfindet, bestimmt die Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls sowie des Wunsch- und Wahlrechts des Leistungsberechtigten.
Die Ablehnungsquote ist wegen der hohen Anzahl an Post-Covid-Erkrankten ziemlich hoch. Ich empfehle Widerspruch oder Klage einzureichen. Eine ambulante Behandlung kann Rehakliniken "nicht das Wasser reichen". Denn diese bieten eine ganzheitliche und fachübergreifende Behandlung mit Experten aus den Bereichen Pneumologie, Kardiologie, Innere Medizin, Neurologie und Psychosomatik.

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