Wenn Oma erzieht
Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer
hs. „Wenn Kinder Kinder kriegen...“, sagt man besorgt über sehr junge Eltern, die mit ihrer neuen Rolle überfordert sind. Bei einem Mädchen war das eindeutig der Fall. Sie hatte alles im Kopf, nur nicht ihr Kind. Die Oma, bei der beide lebten, übernahm die Erziehung des Enkels. Nach knapp einem Jahr war das nicht mehr nötig. Die Mutter hatte Vernunft angenommen und kümmerte sich selbst um das Kind.
Als für die Großmutter die Rente näher rückte, meldete sie dafür die Monate, in denen sie ihren Enkel erzogen hatte, als Kindererziehungszeit an, als sogenanntes Pflegekindschaftsverhältnis. Das lehnte die Rentenversicherung mit Bescheid vom 6.1.2020 ab: Da die Mutter mit den Kind in einem Haushalt gelebt hatte, habe sich zwischen ihnen ein „familiäres Band“ gebildet. Deswegen könne kein Pflegekindschaftsverhältnis zur Großmutter entstanden sein.
Dagegen legte ich Widerspruch ein unter Hinweis auf zwei ältere Urteile des Bundessozialgerichts. Danach liegt ein Pflegekindschaftsverhältnis unter Verwandten - insbesondere bei Großmüttern - regelmäßig vor, wenn die Eltern entweder verstorben sind oder sich um ihr Kind praktisch nicht gekümmert haben. Und letzteres hatte die Mutter sogar schriftlich bestätigt.
Dank des Widerspruchs erhält die Oma nun eine höhere Rente. Außerdem wurde ihr eine Nachzahlung von 2.500 Euro überwiesen.
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