Ausgabe vom 04. Juli 2020 - Expertenrat

Verkehrsrecht – Der neue Bußgeldkatalog

ADVORANGE – Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Rechenberger

jr. Am 28.04.2020 trat die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und damit vor allem zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Kraft.

Was da im Gesetzgebungsverfahren zunächst ganz harmlos als „Fahrradfreundliche StVO-Novelle“ angestoßen wurde, entpuppt sich nun für den kraftfahrenden Verkehrsteilnehmer allerdings als gravierende Verschärfung von Bußgeldvorschriften.

Ja – das Gesetzeswerk enthält auch eine ganze Reihe an neuen Vorschriften, die dem Schutz der Fahrradfahrer (Seitenabstand, Fahrradwege, Radschnellwege, Fahrradzonen usw.) dienen sollen. Das ist wichtig und richtig, wird allerdings in der Öffentlichkeit gar nicht so stark wahrgenommen.

Einschneidend für Kraftfahrer sind dagegen die Änderungen des Bußgeldkatalogs, die der Gesetzgeber eher so nebenbei gleich mitverabschiedet hat.

So sind etwa die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Bereich (unter 20 km/h) durchgehend verdoppelt worden. Bei Parkverstößen wurden die Bußgelder ebenfalls deutlich erhöht und dabei teilweise sogar mehr als verdoppelt.

Am deutlichsten spürbar dürften sich allerdings die neuen Regelungen zur Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsverstößen auswirken. Während bislang Fahrverbote erst ab Übertretungen von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts oder bei Mehrfachtätern in Betracht kamen, hat der Gesetzgeber diese Grenzen nun im Handumdrehen auf 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts herabgesetzt.

Wer das nun als „Gängelung“ der Autofahrer oder als „Wegelagerei“ empfindet, der möge sich damit trösten, dass all unsere Nachbarstaaten in Nord, Süd, Ost und West für die jeweiligen Verkehrsvergehen nochmals deutlich schärfere Sanktionen vorsehen. Wenn das mal nicht (neben Corona) ein guter Grund für einen Sommerurlaub im eigenen Land ist.

Als Leser/in dieses Artikels sind Sie nun über die neuen Regelungen informiert. ADVORANGE wünscht eine gute und „blitzerfreie“ Fahrt. Und sollte Ihnen dennoch Ungemach verkehrsrechtlicher Art drohen, so steht Ihnen das Team von ADVO
RANGE gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Und welche gute Nachricht verbirgt sich hinter dem neuen Bußgeldkatalog?

Wir dürfen uns mehr Zeit lassen, selbst beim Autofahren.

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