Keine Betriebsrente, oder doch?
Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer
sis. Ein 80-jähriger Mandant erschien kürzlich in meiner Beratungssprechstunde in Ulm. Er hatte früher bei einer baden-württembergischen Kommune gearbeitet. Deren Beamte und Angestellte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Altersbezüge von dem Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW). Doch bei meinem Mandanten wurde eine solche Betriebsrente abgelehnt. Begründung: Er habe nur für 17 Monate Beiträge in dem Versicherungskonto der KVBW.
Für die Betriebsrente benötigt er jedoch eine sogenannte Wartezeit von 60 Beitragsmonaten. Demnach hätte er tatsächlich keinen Anspruch.
Doch ich erfuhr von dem Mandanten, dass er sich vor fünf Jahren von seiner Frau scheiden lassen hat. Die Frau arbeitete ebenfalls im öffentlichen Dienst und hatte dabei Versorgungsansprüche bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) erworben. Und einen Anteil davon übertrug das Familiengericht bei der Scheidung meinem Mandanten im sogenannten Wege der internen Teilung. Dieser Versorgungsausgleich führte - vereinfacht dargestellt - dazu, dass mein Mandant als pflichtversichert gilt und damit die Wartezeit erfüllt hat.
Beim zweiten Beratungstermin habe ich für meinen Mandanten einen Antrag gestellt, dass seine Versicherungszeiten bei der KVBW übergeleitet beziehungsweise übertragen werden auf die Kirchliche Zusatzversorgungskasse KZVK. Nun erhält er von dort seine vollständige Betriebsrente.
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