Das kosten Verkehrssünden im Ausland
ADVORANGE – Rechtsanwalt Jürgen Rechenberger
jr. Sommerzeit ist Reisezeit – und so sind in der warmen Jahreszeit wieder Millionen von Verkehrsteilnehmern auf Straßen des europäischen Auslands unterwegs.
Das geht häufig gut. Hin und wieder folgt auf einen schönen Urlaub aber auch Ungemach in Form eines ausländischen Bußgeldbescheides.
Dabei sind die Bußgeldsätze im europäischen Vergleich sehr unterschiedlich. Die in Deutschland für Verkehrsverstöße drohenden Sanktionen sind da eher von der harmloseren Sorte.
An der Spitze der Länder mit den höchsten Bußgeldsätzen stehen nach wie vor neben Norwegen und Schweden auch die Niederlande, die Schweiz und Italien. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h werden dort beispielsweise 375 Euro (Norwegen), 250 Euro (Schweden), 170 Euro (Italien), 165 Euro (Niederlande) und 155 Euro (Schweiz) fällig.
Falschparker werden am heftigsten zur Kasse gebeten in den Niederlanden (ab 95 Euro), Norwegen (ab 80 Euro), Spanien (bis zu 200 Euro) und Dänemark (ab 70 Euro).
Teuer kommt in einigen Ländern auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Während derartige Verstöße in Lettland nur mit 15 Euro geahndet werden, sind hierfür in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden sogar 230 Euro fällig.
Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss geht die innereuropäische Schere an möglichen Sanktionen noch weiter auseinander. Hier kann zum Beispiel in Italien ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration auch die Enteignung des Fahrzeugs angeordnet werden. Ähnlich drastische Regelungen gibt es auch in Schweden und Spanien.
Die Kanzlei ADVORANGE berät Verkehrsteilnehmer, die im europäischen Ausland unterwegs sind – entweder präventiv oder (wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“) verteidigend im Rahmen eines Bußgeld- oder Strafverfahrens.
Nach soviel „Schwarzmalerei“ zumindest eine positive Nachricht zum Schluss:
Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keinen Punkteeintrag in der Flensburger Verkehrssünderdatei (Fahreignungsregister). Und auch die von einer ausländischen Behörde ausgesprochene Führerscheinmaßnahme (z.B. Fahrverbot) wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.
In diesem Sinne wünscht das Team von ADVORANGE eine reibungslose Urlaubsfahrt.
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