Ausgabe vom 16. September 2017 - Expertenrat

Auf in die Krankenversicherung der Rentner

Tipps vom Rentenberater Siegfried Sommer

hs. Wer den Ruhestand genießt, freut sich, wenn Mieteinkünfte und Kapitalerträge seine Rente aufbessern. Die Freude steigt, wenn er auf das Zusatzeinkommen keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen muss. Ist man privat versichert, so stellt sich die Frage ohnehin nicht. Die Versicherungsprämien fallen dann unabhängig vom Einkommen an. Wer hingegen freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist, bezahlt Beiträge auf alle Einkünfte, auch auf Miet- und Kapitalerträge. Diese bleiben nur beitragsfrei bei Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, der sogenannten Krankenversicherung für Rentner (KVdR). Um zu ihr Zugang zu haben, muss man:

  1.  die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen,
  2. diese Rente beantragen und
  3. die sogenannte 9/10telRegel erfüllen.

Was besagt die 9//10tel Regel? Sie betrachtet die zweite Hälfte des Zeitraums von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zu dem Datum, an dem man den Rentenantrag stellt. Neun Zehntel dieser zweiten Hälfte muss man zur gesetzlichen Krankenversicherung gehört haben, egal ob als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen einer kostenfreien Familienversicherung. Und seit dem 1.8.2017 kann man sich auf diese Vorversicherungszeit für jedes Kind drei Jahre anrechnen lassen.

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