Ausgabe vom 16. September 2017 - Expertenrat

Alles geregelt – oder was?

Generationberater Reinhard Schmidt

rs. Ob 30, 50 oder 70-plus, Single, verheiratet oder verwitwet, mit oder ohne Kinder, in einer Patchwork-Family: Durch Unfall oder Krankheit kann sich plötzlich alles ändern - und was dann? Das Gesetz bietet jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, die Möglichkeit, Fragen zu Gesundheit, Aufenthalt und Vermögen zu klären: durch eine jährlich zu aktualisierende Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Diese Verfügungen treten in Kraft, wenn Sie etwa wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheit selbst zu regeln. Bestehen derartige Verfügungen nicht, wird ein amtich bestellter Betreuer eingesetzt. Er entscheidet für und damit über Sie. Sind Sie sicher, dass Entscheidungen dann so getroffen werden, wie Sie es wünschen? Nutzen Sie deswegen das Recht, selbst vorsorglich Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Interessen zu ergreifen! Als IHK-geprüfter Generationenberater informiere ich Sie über die Möglichkeiten Ihrer familiären Notfallplanung. Auf Wunsch erarbeite ich Ihren kompletten persönlichen Notfallplan. Ich stehe Ihnen zur Verfügung unter 07345 23 62 80 oder www. finanzplanung-schmidt.de

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