Straßenverkehrsrecht kann jeden betreffen
Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Rechenberger, ADVORANGE
jr. Mobilität ist in der heutigen Gesellschaft wichtiger denn je. Dies hat eine immer weitere Zunahme des Straßenverkehrs und insbesondere des Güteverkehrs zur Folge. Das Verkehrsrecht beschäftigt sich mit allen damit in Zusammenhang auftretenden Fragen.
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder Beispielsweise ein Rotlichtverstoß führen schnell zu einem Fahrverbot, welches im Einzelfall schwere persönliche Nachteile bedeuten kann.
Bei Alkohol im Straßenverkehr droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis und eine lange Sperrfrist. Oft wird eine medizinisch/psychologische Untersuchung (MPU) für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zur Auflage gemacht.
Verkehrsunfälle sind leider an der Tagesordnung. Ob es um Sachschaden oder Personenschaden geht:
Bei der Unfallregulierung mit einer Versicherung werden schnell Schadenspositionen gekürzt oder ganz abgelehnt.
‘‘Wir erleben es in unserer täglichen Praxis leider immer häufiger, dass Versicherer glasklare Ansprüche von Unfallgeschädigten erst einmal ablehnen und es bis zum Gerichtsverfahren kommen lassen, ehe sie dann doch noch einlenken‘‘, berichtet Jürgen Rechenberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Rechtsanwaltskanzlei ADVORANGE in der Ulmer Deutschhausgasse.
Gerade bei schwereren Personenschäden kann die Regulierung durchaus kompliziert werden. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und im schlimmsten Fall sogar Unterhaltsschaden, Pflegekosten oder Beerdigungskosten sind Schadenspositionen, die ein Geschädigter auf keinen Fall ohne anwaltliche Hilfe geltend mache sollte.
Aber auch bei kleineren Unfällen setzen die eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer häufig den Rotstift an. Solcherlei Vorgehen braucht man sich nicht in jedem Fall gefallen zu lassen.
Erst neulich hat ein Versicherer in einem Fall der Kanzlei ADVORANGE bei einem Totalschaden eines sehr hochwertigen Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert, den ein Sachverständiger kalkuliert hatte, um 12.000,00 € gekürzt. Kaum war dagegen die Klage beim Landgericht eingereicht, meldete sich der Versicherer und bezahlte den Differenzbetrag von 12.000 €
nach.
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