Für sicheres Arbeiten
AB Arbeitsschutz GmbH
ab. Was braucht ein Unternehmen? Gesunde und motivierte Mitarbeiter. Daher wurde 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt, dass jeder Arbeitgeber in seinem Unternehmen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu sorgen hat. Die beste Voraussetzung dafür sind sichere und gesunde Arbeitsplätze. Der Gesetzgeber erließ noch viele weitere Vorschriften und Gesetzestexte, welche sowohl den Unternehmer als auch die Mitarbeiter in die Pflicht nehmen. Einzelnen Betrieben ist es jedoch kaum möglich, den Überblick zu behalten und auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Regelungen zu bleiben. Jedoch wird dem Unternehmer eine sicherheitstechnische wie auch arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, beziehungsweise durch einen Betriebsarzt per Gesetz vorgeschrieben. Deswegen übernimmt die AB Arbeitsschutz GmbH für ihre Kunden etliche Tätigkeiten und Funktionen:
- Fachkraft Arbeitssicherheit,
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren
- E-Learning-Online Unterweisungen,
- Brandschutzbeauftragter,
- Gefahrgutbeauftragter,
- Datenschutzbeauftragter,
- AMS Arbeitsschutz-Management-System
- betriebliche Gesundheitsmanagement und betriebliches Eingliederungsmanagement.
„Werte leben“ – fair, verantwortungsvoll und nachhaltig
Volksbank Ulm-Biberach eG: Für eine lebenswerte Zukunft in unserer Region