Ausgabe vom 25. November 2017 - Expertenrat

Der Chef ist weg…was tun?

Gerlinde Hofmüller, Hofmüller & Collegen

Sie sind der Chef, Sie haben Ihr Unternehmen im Griff. Wie sieht es aber aus, wenn Sie plötzlich ausfallen, etwa durch Unfall oder Krankheit? Ihre Angehörigen sind in diesem Fall meist überfordert, vor allem, wenn ihnen grundlegende Informationen fehlen.

Die Notfallmappe

Dann bietet unsere Notfallmappe wertvolle Hilfe. Denn sie regelt, wie es im Betrieb weitergeht, falls Sie entscheidungs- und handlungsunfähig werden sollten. Die Mappe klärt beispielsweise, wer Gehälter auszahlen oder Ein-und Ausstellungen vornehmen darf. Sie enthält die wesentlichen Passwörter und eine Vielzahl an wichtigen Unterlagen wie Unternehmervollmacht, Handlungsvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Ihre Sicherheit

Sie glauben, im Notfall kann Sie ja Ihr Ehepartner vertreten? Dafür braucht er eine Vorsorgevollmacht. Sonst bestimmt das Gericht einen Betreuer, der dann für Sie entscheidet. Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Im Notfall wird von den amtlichen Stellen dort nachgefragt.

Wer sollte unsere Notfallmappe besitzen?

Jeder, der für den Fall der Fälle alles nach seinem Willen geregelt haben möchte.

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