Frei für Versorgungswerke
Tipps vom Rentenberater Siegfried Sommer
sis. In Deutschland gibt es 89 Versorgungswerke der freien Berufe wie der Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, Architekten, Psychotherapeuten und Ingenieure. Hier sollten Berufsanfänger einen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung einreichen. Damit vermeiden sie eine doppelte Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Versorgungswerk.Der Befreiungsantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsbeginn zu stellen.
Eine solche Befreiung gilt aber nur für das konkrete Beschäftigungsverhältnis bei einem bestimmten Arbeitgeber oder für die jeweilige selbständige Tätigkeit. Bei einem Wechsel des Aufgabenfeldes oder des Arbeitgebers ist ein neuer Befreiungsantrag zu stellen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Soweit das Versorgungswerk bei den Kindererziehungszeiten keine vergleichbare Leistung anbietet wie die gesetzliche Rentenversicherung, kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Antrag auf Kindererziehungszeiten gestellt werden.
Phänomen Blockchain und Bitcoin
Philipp Uhlemann von „erfolgssicher“ - Vorträge am 14. und 27.7.2017